Abmahnung durch eBay
Abmahnungen entwickeln sich immer mehr zum Krebsgeschwür des Internets. Eigentlich sind sie vom Grundgedanken her eine gute Idee, da man so einen Prozess vermeiden kann. Das Problem sind aber die Kosten und die Möglichkeiten damit Kohle zu scheffeln. Die Politik wäre in der Lage das Problem schnell zu lösen, aber bevor das passiert, friert wohl eher die Hölle zu.
Auch eBay verschickt seit neustem Abmahnungen. Bei Wortfilter.de und Internetrecht Rostock ist zu lesen, dass eine Verkäuferin (eBay Mitglied) von eBay abgemahnt wurde, da sie nicht auf die Vorschriften nach dem Fernabsatzrecht hingewiesen hat. Es handelt sich dabei um eine private Verkäuferin, die zuvor vom Handel ausgeschlossen wurde. Laut dem Schreiben darf sie erst wieder am Handel teilnehmen, wenn sie die Unterlassungserklärung abgibt. Das Problem liegt im Detail, da eBay eine korrekte Belehrung nach dem Fernabsatzrecht verlangt (Hinweise auf Widerrufsrecht usw). Scheinbar hat die Dame so viele Artikel eingestellt, dass sie von eBay als gewerbliche Händlerin betrachtet wurde. Eine 100% korrekte Belehrung nach Fernabsatzrecht ist aber zur Zeit gar nicht möglich, da sich die Gerichte streiten und zu verschiedenen Urteilen kommen. Selbst eBays Muster hat Fehler.
Fairerweise muss man aber auch erwähnen, dass die Abmahnung kostenlos war! Auch die Vertragsstrafe soll im Fall der Wiederholung des Verstoßes nicht an eBay, sondern an ein SOS-Kinderdorf gehen. eBay will also kein Gewinn mit der Abmahnung machen. Trotzdem ist das Vorgehen eigenartig und dürfte bei dem Mitglied für Unsicherheit sorgen. Eine einfache Verwarnung oder Aussschluß hätten auch gereicht.
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